VERMIETUNG BASISLAGER ZUKUNFT – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Berg & Macher GmbH (nachfolgend auch Berg & Macher oder Vermieterin genannt) als Vermieterin von Meetingräumen und der/dem Mieter:in.

1. NUTZUNGSGEGENSTAND

Berg & Macher vermietet unterschiedliche Räume in der Rosenheimer Straße 100 in München. Das Angebot richtet sich an Selbständige und an Unternehmen. Berg & Macher übergibt die Räumlichkeiten in gereinigtem Zustand und stellt die von dem/der Mieter:in gebuchten Zusatzoptionen (z.B. Getränke) bereit. Gesonderte Wünsche werden nur nach Möglichkeit bereitgestellt und müssen vorab angefragt werden.

Der/die Mieter:in ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.

Berg & Macher ist grundsätzlich bestrebt, Anfragen entsprechen zu können. Ein Anspruch auf Raumnutzung besteht jedoch nicht, solange Berg & Macher die Buchung noch nicht bestätigt hat.

Berg & Macher ist bestrebt, ein bestmögliches Kundenerlebnis zu garantieren. Auf äußere Faktoren wie Straßenarbeiten oder Bauarbeiten im Haus (in seltenen Fällen) können wir keinen Einfluss nehmen.

2. SPEISEN & GETRÄNKE

Berg & Macher bietet die Buchung einer Getränkepauschale an. Die Getränke (Kaffee, Tee, Wasser, Auswahl an Softdrinks) werden entweder im gebuchten Raum oder in der Küche platziert bzw. können dort selbst zubereitet werden. Berg & Macher bietet keine Bedienung an. Die Getränkepauschale richtet sich nach der Personenzahl und danach, ob sie einer Ganz- oder Halbtagsbuchung hinzugefügt wird. Der Preis ist unserer Website zu entnehmen. Die Abrechnung erfolgt auf der Gesamtrechnung. Der/die Mieter:in hat außerdem die Möglichkeit, Speisen extern zu bestellen oder selbst mitzubringen.

3. NUTZUNGSGEBÜHREN

Die aktuellen Preise sind unserer Website zu entnehmen. Für Buchungen ist keine Anzahlung fällig. Der Gesamtbetrag der gebuchten und ggf. nachträglich hinzugefügten Leistungen wird nach dem Buchungstermin in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen auf das von uns genannten Bankkonto zu überweisen.

Geht eine Raumnutzung über die vereinbarte Nutzungsdauer hinaus, wird die zusätzliche Zeit nachträglich erfasst und mit der Abschlussrechnung in Rechnung gestellt. Hierfür berechnen wir 70€ pro angefangener Stunde für unseren “Vision Camp” Workshopraum und 30€ pro angefangener Stunde für unser Team Studio.

4. STORNIERUNG

Für eine Stornierung des/der bereits gebuchten Raums/Räume fallen folgende Stornokosten an:

  • Bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Buchungstermin ist eine kostenlose Stornierung möglich.
  • Bis 48 Stunden vorher werden 50% des Gesamt-Buchungspreises fällig. Die Kosten der Getränkepauschale sind hierbei ausgenommen.
  • Bei weniger als 48 Stunden vorher wird der Gesamt-Buchungspreis fällig. Die Kosten der Getränkepauschale sind hierbei ausgenommen.

Bei Buchung über unser Tool Anny kann die kostenlose Stornierung über den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link durchgeführt werden, insofern dies 14 Tage vor dem Buchungstermin stattfindet. Bei kurzfristiger, kostenpflichtiger Stornierung sind wir per E-Mail (raum@berg-macher.com) erreichbar.

Berg & Macher kann von dem Nutzungsvertrag zurücktreten, falls das Mietobjekt durch höhere Gewalt oder Gebäudeschäden (z.B. Wasserschaden) nicht nutzbar ist und/oder dadurch dringende Reparaturen durchgeführt werden müssen. Die Mieterin/der Mieter kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihr/ihm dies nachvollziehbar und begründet dargestellt wird.

Die Vermieterin/der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Mieterin/der Mieter die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist – siehe Ausschlusskriterien bei Punkt 6.

5. ÖFFNUNGSZEITEN / RAUMVORBEREITUNG / BESICHTIGUNG

Die Räumlichkeiten von Berg & Macher sind von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 8:30 Uhr und 18:00 Uhr geöffnet. Eine Besichtigung der Räumlichkeiten kann nach rechtzeitiger Absprache während der Öffnungszeiten erfolgen.

Unser Personal ist während des Buchungszeitraums vor Ort. Ein Zutritt zu den Räumlichkeiten kann maximal 10 Minuten vor Beginn des Buchungszeitraumes gewährleistet werden. Die Zeit für die Vorbereitung des Raums ist im Buchungszeitraum enthalten. Soll die Vorbereitung vor den offiziellen Öffnungszeiten erfolgen, muss dies vorab mit Berg & Macher abgestimmt werden. Diese Möglichkeit kann nicht garantiert werden.

Buchungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind bis maximal 22 Uhr und nur nach persönlicher Absprache möglich. Buchungen am Wochenende sind nicht möglich.

6. AUSSCHLUSSKRITERIEN

Der/die Mieter:in bekennt, dass der Raum/die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird/werden:

  • Veranstaltungen mit lauter Musik bzw. Parties, insbesondere wenn diese nach 18 Uhr stattfinden
  • Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten
  • Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten
  • Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden.

Der/die Mieter:in versichert, dass die von ihr/ihm geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich, Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen.

Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der/die Mieter:in für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen.

Angestellte der Berg & Macher GmbH sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.

7. PFLICHTEN DER MIETER:IN

Der/die Mieter:in versichert, dass sie/er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Der/die Mieter:in ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.

Der/die Mieter:in hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Sie/er trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Sie/er ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich.

Rauchen ist in den Räumlichkeiten nicht gestattet.

Der/die Mieter:in beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.

Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat der/die Mieter:in diese der Berg & Macher GmbH rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.

Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Angelegenheit der Mieter:in. Auf Verlangen von Berg & Macher hat der/die Mieter:in den Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren zu erbringen.

Der/die Mieter:in hat dafür Sorge zu tragen, dass die maximale Personenzahl von 40 Personen nicht überschritten wird. Bei Überschreitung haftet der/die Mieter:in für alle daraus entstehenden Schäden.

8. HAFTUNG

8.1 Haftung der Mieter:in

Der/die Mieter:in haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die sie/er oder ihre/seine Mitarbeiter:innen oder sonstige Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet der/die Mieter:in für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind.

8.2 Haftung der Berg & Macher GmbH

Die Berg & Macher GmbH stellt der Mieter:in die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese von Berg & Macher unverzüglich nach Kenntnis beseitigt.

Berg & Macher haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Berg & Macher haftet nicht für von der Mieter:in eingebrachten Gegenstände und Wertsachen.

9. KAUTION

Bei Abendveranstaltungen wird nach Absprache eine Kaution vorab fällig. Sollte der Raum und darin befindliche Gegenstände bzw. Mobiliar beschädigt werden, wird der Schaden festgehalten und die Reparaturkosten werden von der Kaution einbehalten. Sollte die Schadenssumme höher als die Kaution sein, werden die darüber hinausgehenden Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt.